Antragstellung

Zukunftsregion Weserbergland+: Zwei Handlungsfelder als Schwerpunkte

Das Land Niedersachsen hat für den Zeitraum von 2023 bis 2027 ein neues Instrument zur Förderung regionaler Entwicklungsprozesse aufgelegt: die „Zukunftsregionen in Niedersachsen“. Die Regionale Entwicklungskooperation Weserbergland+ – bestehend aus den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg und Nienburg/Weser – hat sich erfolgreich im Rahmen dieses Förderprogramms als Zukunftsregion beworben. Dabei wurden als Schwerpunkte die beiden Handlungsfelder „Regionale Innovationsfähigkeit“ sowie „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ festgelegt. Seit 2022 liegt der sogenannte Anerkennungsbescheid dazu vor, sodass die Zukunftsregion ihre Arbeit bereits aufnehmen konnte.

Antragsberechtigt sind in erster Linie Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in den vier REK-Landkreisen sowie Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum, aber auch beispielsweise gemeinnützige Organisationen. Gewerbliche Unternehmen können hingegen nur als Partner im Rahmen von Kooperationsverbünden mit wissenschaftlichen Einrichtungen und/oder Gebietskörperschaften finanziell unterstützt werden.

Im Rahmen dieser neu gegründeten Zukunftsregion sind bereits verschiedene Einzelvorhaben auf den Weg gebracht worden. So soll in jedem der vier beteiligten Landkreise ein sogenanntes Zukunftsforen entstehen, das als Anlauf- und Informationsstelle fungieren wird. Die Anträge für die „ZuFos“ der Landkreise Hameln-Pyrmont und Nienburg/Weser liegen der NBank bereits vor, sodass in absehbarer Zeit der Betrieb aufgenommen werden kann.

Durch die Zukunftsregion können Projekte oder Vorhaben im Bereich der beiden Handlungsfelder gefördert werden, sofern sie zur Umsetzung der Ziele des Zukunftskonzeptes der Zukunftsregion Weserbergland+ beitragen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Projektkosten mindestens 100.000 Euro betragen müssen. Die Förderung beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Durchführungszeitraum ist auf 36 Monate beschränkt.                                                                      

Zum Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ gehören Netzwerke, in denen die Partner neue Technologien für die Region nutzbar machen: Dies können etwa Vorhaben zur Unterstützung des Gründungsklimas im REK-Gebiet, innovative Lern- und Arbeitsorte sowie Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen oder Prozesse sein. Zum Handlungsfeld „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ gehören Vorhaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz sowie beispielsweise intelligente Energieverteilersysteme.

Die Details zu den Handlungsfeldern, Zuwendungsempfängern, Fördervoraussetzungen und der Höhe der Förderung können auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung eingesehen, aber auch beim neu eingerichteten Regionalmanagement in Hameln erfragt werden. Dieses fungiert als Informations- und Beratungsstelle für mögliche Projektinitiatoren und andere Interessierte, begleitet den Antragsprozess und stellt Kontakt zu möglichen Projektpartner:innen her.