Antragstellung
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Zukunftsregion Weserberglandplus: Zwei Handlungsfelder als Schwerpunkte
Das Land Niedersachsen hat für den Zeitraum von 2023 bis 2027 ein neues Instrument zur Förderung regionaler Entwicklungsprozesse aufgelegt: die „Zukunftsregionen in Niedersachsen“. Die Regionale Entwicklungskooperation Weserberglandplus - bestehend aus den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg und Nienburg/Weser – hat sich erfolgreich im Rahmen dieses Förderprogramms als Zukunftsregion beworben. Dabei wurden als Schwerpunkte die beiden Handlungsfelder „Regionale Innovationsfähigkeit“ sowie „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ festgelegt. Inzwischen liegt der sogenannte Anerkennungsbescheid dazu vor, sodass die Zukunftsregion ihre Arbeit aufnehmen kann.
Antragsberechtigt sind in erster Linie Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in den vier REK-Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg und Nienburg/Weser sowie Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum, aber auch gemeinnützige Einrichtungen. Gewerbliche Unternehmen können hingegen nur als Partner im Rahmen von Kooperationsverbünden mit Wissenschaft und/oder Gebietskörperschaften finanziell unterstützt werden.
Im Rahmen dieser neu gegründeten Zukunftsregion sind bereits verschiedene Einzelvorhaben geplant. So beabsichtigt beispielsweise die Kreisabfallwirtschaft des Landkreises Hameln-Pyrmont (KAW) mithilfe von Fördermitteln der Zukunftsregion den Aufbau eines Informationszentrums für Klima, Umwelt und Ressourcenwirtschaft. Auch sollen die geplanten Kollaborationszentren besonders berücksichtigt werden, wie etwa der create:hub in Holzminden.
Durch die neu gegründete Zukunftsregion können Projekte oder Vorhaben im Bereich der beiden Handlungsfelder gefördert werden, sofern sie zur Umsetzung der Ziele des Zukunftskonzeptes der Zukunftsregion Weserberglandplus beitragen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Projektkosten mindestens 100.000 Euro betragen müssen. Die Förderung beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Durchführungszeitraum ist auf 36 Monate beschränkt. In Hameln-Pyrmont prüft die Verwaltung auf Antrag, ob die Förderung mit Landkreismitteln noch aufgestockt werden kann. Zum Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ gehören Netzwerke, in denen die Partner neue Technologien für die Region nutzbar machen: Dies können beispielweise Vorhaben zur Unterstützung des Gründungsklimas im REK-Gebiet, innovative Lern- und Arbeitsorte sowie Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen oder Prozesse sein. Zum Handlungsfeld „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ gehören Vorhaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz sowie beispielsweise intelligente Energieverteilersysteme.
Die Details zu den Handlungsfeldern, Zuwendungsempfängern, Fördervoraussetzungen und der Höhe der Förderung können auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung eingesehen werden. Fragen zum Förderprogramm können an die Wirtschaftsförderung des Landkreises Hamel-Pyrmont als federführenden Projektkoordinator gestellt werden.
Derzeit wird ein Regionalmanagement in Hameln aufgebaut, welches als Anlaufstelle für Projektpartner aus der Zukunftsregion Weserberglandplus dient sowie mit der Planung und Durchführung von Projekten vertraut ist.
Die Antragstellung für Projekte, die über die Zukunftsregion gefördert werden, erfolgt in verschiedenen Stufen. Zunächst ist das Projektvorhaben der regionalen Steuerungsgruppe der Zukunftsregion Weserberglandplus vorzustellen. Diese prüft, ob andere vorrangige Fördermöglichkeiten für das Vorhaben existieren und entscheidet darüber, ob das Projekt zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes der Region grundsätzlich geeignet ist. Im weiteren Verfahren ist der eigentliche Förderantrag bei der NBank zu stellen. Die NBank ist dann für die Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit verantwortlich ist. Als Nächstes ist von der Steuerungsgruppe die Förderwürdigkeit zu prüfen. Diese übernimmt darauffolgend auch die Bewertung des Vorhabens mithilfe des Scorings, wobei die NBank danach als Bewilligungsbehörde die finale Entscheidung trifft. Beim gesamten Antragsverfahren werden potenzielle Antragsteller:innen vom Regionalmanagement der Zukunftsregion Weserberglandplus unterstützt.


