Das Standortauswahlverfahren in Deutschland

Ziel des 2017 durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung gestarteten Standortauswahlverfahrens ist es, in der Bundesrepublik Deutschland den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager der in Deutschland verursachten, hochradioaktiven Abfälle zu finden.

Definiert wird das Verfahren im novellierten Standortauswahlgesetz (StandAG) als partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend. Das Standortauswahlgesetz legt den Ablauf des Verfahrens und wissenschaftsbasierte Auswahlkriterien fest, die 2014-2016 durch die Endlagerkommission  erarbeitet wurden. Es definiert zudem eine Reihe weiterer wichtiger Rahmenbedingungen:


Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE GmbH) als Vorhabenträgerin hat die Aufgabe, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager nach den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes zu ermitteln. Geprüft werden die Ergebnisse vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das als Aufsichtsbehörde fungiert. Die schrittweise Eingrenzung der Gebietsauswahl erfolgt jedoch im Laufe des Verfahrens immer als Gesetz, dass durch Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden muss.

Zusätzlich wird das Verfahren durch das unabhängige Nationale Begleitgremium (NBG) vermittelnd begleitet. Das Gremium besteht aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, sowie Bürgervertreterinnen und Bürgervertretern. Ein wesentliches Anliegen des Standortauswahlgesetzes ist zudem die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den gesamten Standortauswahlprozess. Hierzu sind eine Reihe gesetzlich vorgeschriebener Beteiligungsmöglichkeiten im Prozess vorgesehen. 


Das Standortauswahlverfahren gliedert sich in drei Phasen, in denen der Suchraum für ein atomares Endlager immer weiter eingegrenzt wird. Den Ausgangspunkt des Verfahrens bildet dabei eine „weiße Deutschlandkarte“.  Das Ziel der ersten Phase ist die Auswahl von Standortregionen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat diese Phase noch einmal in zwei

Schritte unterteilt. Die Ergebnisse des ersten Zwischenschritts wurden im Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. 54% der Fläche der Bundesrepublik sind aktuell als Teilgebiete ausgewiesen. Im nächsten Zwischenschritt wird diese Fläche bei der Auswahl der Standortregionen noch deutlich reduziert werden.

In der zweiten Phase des Verfahrens ist eine obertägige Erkundung der ausgewählten Standortregionen geplant, sodass die Auswahl auf potentielle Standorte eingegrenzt werden kann, die dann in der dritten Phase untertägig erkundet werden. Im Jahr 2031 ist dann eine finale Standortentscheidung durch Bundestag und Bundesrat geplant.

Kann dieser Zeitplan eingehalten werden, so wird im Jahr 2050 mit der Betriebsaufnahme des Endlagerbergwerks gerechnet. Für die Einlagerung der hochradioaktiven Abfälle sind weitere 40 Jahre Betriebszeit des Endlagerbergwerks vorgesehen. In dieser Zeit werden die hochradioaktiven Abfälle in das Endlagerbergwerk eingelagert, bevor ein dauerhafter Verschluss erfolgt. Während der Betriebszeit des Bergwerks muss laut Gesetz eine Rückholbarkeit der Abfallbehälter jederzeit gegeben sein – und auch nach dem Verschluss des Bergwerks müssen die Abfälle noch 500 Jahre lang geborgen werden können.

 

Details zu diesen Darstellungen sind im Bericht dargestellt.
Der Bildquellennachweis ist im Impressum.