Nächster Verfahrensschritt und weitere Bürgerbeteiligung

Im zweiten Schritt der ersten Auswahlphase wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung einen Vorschlag für mögliche Standortregionen erarbeiten, die übertägig erkundet werden sollen. Wie viel Zeit die Bundesgesellschaft für Endlagerung benötigen wird, um diesen zweiten Schritt der ersten Phase abzuschließen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen.

Aktuell entwickelt die Bundesgesellschaft für Endlagerung die Methoden für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, die in jedem der 90 Teilgebiet durchgeführt werden sollen. Ein vorläufiges Konzept hierfür wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung nach eigenem Bekunden bis zum Frühjahr 2022 vorlegen.

Die nächste gesetzlich vorgesehene Bürgerbeteiligung ist erst nach der Auswahl der Standortregionen mir der Einrichtung sogenannter Regionalkonferenzen vorgesehen. Für die Zwischenzeit ist die Entwicklung eines weiteren, nicht gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformats für die Öffentlichkeit vorgesehen, um eine Beteiligungslücke bei der Auswahl der Standortregionen zu vermeiden.

 

Details zu diesen Darstellungen sind im Bericht dargestellt.
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